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GLOBAL ORGANIC TEXTILE STANDARD

 

 

Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist als weltweit führender Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern anerkannt. Auf hohem Niveau definiert er umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten textilen Produktionskette und gleichzeitig die einzuhaltenden Sozialkriterien. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierung der gesamten Textillieferkette.

Version 5.0 wurde am 1. März 2017, drei  Jahre nach Veröffentlichung der Version 4.0 und zwölf Jahre nach Einführung der ersten Version, herausgegeben. Bei der Revision wurden hohe ökologische und soziale Anforderungen sowie eine globale Anwendbarkeit und Überprüfbarkeit berücksichtigt, um zuverlässige und transparente Kriterien zu schaffen.

Die Informationen in diesem Abschnitt geben eine Schnellüberblick über Inhalt und Grundanforderungen des Standards. Sie geben nicht alle Kriterien des Standards detailliert wieder und können aus diesem Grund nicht für offizielle Zwecke verwendet werden.

ZIEL

Ziel des GOTS Standards ist es, Anforderungen zu definieren, die eine nachhaltige Herstellung von Textilien gewährleisten, angefangen von der Gewinnung textiler Rohfasern über die umweltverträgliche und sozial verantwortliche Herstellung bis zur Kennzeichnung der Endprodukte. Letztlich soll dem Endverbraucher bei seiner Kaufentscheidung durch das GOTS Label am Produkt Sicherheit gegeben werden. Textilverarbeiter und -hersteller sollen ihre ökologisch erzeugten Textilprodukte mit einer Zertifizierung anbieten können, die auf allen relevanten Märkten anerkannt wird.

KRITERIEN

Die Internationale Arbeitsgruppe des GOTS war sich einig, dass es wesentliche Voraussetzung für einen zuverlässigen und weltweit gültigen Standard ist, dass die Kriterien verpflichtend sind. Der Standard deckt Herstellung, Konfektion, Verpackung, Kennzeichnung, Handel und Vertrieb aller Textilien ab, die aus mindestens 70% kontrolliert biologisch erzeugten Naturfasern bestehen. Es können Garne, Stoffe, Bekleidung, Heimtextilien und sonstige Produkte aus textilen Fasern zertifiziert werden. Der Standard legt keine Kriterien für Leder- und Fellprodukte fest.

Die wichtigsten Kriterien für die Faserproduktion sind:

  • Bio-Zertifizierung der Fasern auf Grundlage anerkannter internationaler oder nationaler Bioanbaustandards (EU Bio-Verordnung (Verordnung EG Nr. 834/2007), USDA NOP oder IFOAM Family of Standards)
  • Die Zertifizierung von Fasern in der Umstellungsphase von konventioneller auf Bio-Produktion ist möglich, wenn der anwendbare Bioanbaustandard diese Zertifizierung vorsieht
  • Ein Textilprodukt mit der GOTS-Kennzeichnung "Bio" bzw. "kbA/kbT" muss mindestens 95% kontrolliert biologisch erzeugte Fasern enthalten, ein Produkt mit der Kennzeichnung "hergestellt aus x% kbA/kbT Fasern" mindestens 70%.

Die wichtigsten Kriterien für die Textilproduktion sind:

Umweltkriterien

  • In allen Verarbeitungsstufen müssen Produkte aus biologisch erzeugten Fasern von Produkten aus konventionellen Fasern getrennt und klar identifiziert sein.
  • Alle chemischen Zusätze (z.B. Farbstoffe, Hilfsmittel und Prozesschemikalien) müssen vor dem Einsatz geprüft werden und die Grundanforderungen bezüglich Toxizität und biologischer Abbaubarkeit/Eliminierbarkeit erfüllen.
  • Verbot problematischer Zusätze, wie z. B. toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel, genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Enzyme.
  • Die Verwendung synthetischer Schlichtemittel ist beschränkt; Öle für Strick- und Webmaschinen dürfen keine Schwermetalle enthalten.
  • Bleichmittel müssen auf Sauerstoff basieren (keine Chlorbleiche)
  • Azofarbstoffe, die karzinogene Aminverbindungen freisetzen, sind verboten.
  • Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittelenthalten und Plastisol-Druckverfahren, die Phthalate und PVC verwenden, sind verboten.
  • Es gelten Beschränkungen für Accessoires (z.B. Ausschluss von PVC, Nickel oder Chrom)
  • Alle Betriebe müssen über ein eigenes Umweltschutzprogramm mit Zielvorgaben und -verfahren verfügen, um Abfälle und Abwässser zu minimieren.
  • Nassveredlungsbetriebe müssen vollständige Protokolle über die eingesetzten Chemikalien, den Energie- und Wasserverbrauch sowie die Abwasseraufbereitung einschließlich Klärschlammentsorgung führen. Das Abwasser aller Nassveredlungsbetriebe muss in einer zweckdienlichen Abwasserkläranlage aufbereitet werden.
  • Das Verpackungsmaterial darf kein PVC enthalten. Alle aus Papier oder Pappe bestehenden Verpackungsmaterialien, Hängeetiketten, Banderolen, etc. müssen entweder gemäß FSC oder PEFC zertifiziert oder recycelt sein.

Kriterien für technische Qualität und Humantoxizität

  • Technischen Qualitätsanforderungen, wie z.B. Reib-, Schweiß-, Licht- und Waschechtheit sowie Einlaufwerte müssen erfüllt werden.
  • Rohstoffe, Zwischenprodukte, fertige Textilprodukte sowie Zutaten und Accessoires müssen strenge Grenzwerte im Hinblick auf unerwünschte Rückstände einhalten.

Soziale Kriterien

 Alle Verarbeiter und Hersteller müssen soziale Kriterien auf der Grundlage der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erfüllen. Sie müssen in diesem Zusammenhang über ein Soziales Managementsystem verfügen, das die Einhaltung der sozialen Kriterien sicherstellt. Die nachfolgend aufgeführten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dienen als Grundlage für die angemessene Umsetzung und Beurteilung der jeweiligen Sozialkriterien.

  • Freie Wahl der Beschäftigung
    C29 - Übereinkommen über Zwangsarbeit
    C105 - Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen werden geachtet
    C87 - Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes
    C98 - Übereinkunft über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen
    C135 - Übereinkommen über Arbeitnehmervertreter
    C154 - Übereinkommen über Kollektivverhandlungen

  • Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch
    C155 - Übereinkommen über Arbeitsschutz

  • Verbot von Kinderarbeit
    C138 - Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung 
    C182 - Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

  • Mindestlohn
    C95 - Übereinkommen über den Lohnschutz
    C131 - Übereinkommen über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen 

  • Keine übermäßige Arbeitszeit
    C1 - Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit (Gewerbe)
    C14 - Übereinkommen über den wöchentlichen Ruhetag (Gewerbe)
    C30 - Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit (Handel und Büros)
    C106 - Übereinkommen über die wöchentliche Ruhezeit (Handel und Büros)

  • Keine Diskriminierung
    C100 - Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts
    C111 - Übereinkommen über Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf)
  • Reguläre Beschäftigung
    C158: Übereinkommen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
    C175: Übereinkommen über Teilzeitarbeit
    C177: Übereinkommen über Heimarbeit
    C181 Übereinkommen über Private Arbeitsvermittler
  • Verbot von grober oder inhumaner Behandlung
    C29 - Übereinkommen über Zwangsarbeit
    C105 - Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit

    QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM

    Ein Unternehmen, das am GOTS-Zertifizierungsverfahren teilnimmt, muss ausnahmslos alle Kriterien des Standards erfüllen. Nach dem Motto "doppelt hält besser" stützt sich GOTS auf ein duales System aus Inspektionen vor Ort und Rückstandsanalysen, um die lückenlose Einhaltung der Kriterien sicherzustellen.

    Zertifizierung der gesamten TextilketteFaserproduzenten (Farmer) müssen gemäß einem anerkannten internationalen oder nationalen Standards für ökologische Landwirtschaft zertifiziert sein.

    Die Zertifizierer der Faserproduzenten müssen international gemäß ISO 65/17065, NOP und/oder IFOAM-Akkreditierung anerkannt sein. Sie müssen über eine Zulassung verfügen, für den betreffenden Anbaustandard Zertifizierungen durchführen zu dürfen.

    Betriebe, die in der Texilverarbeitungskette - angefangen vom Nachernteverfahren bis zur Konfektion -  tätig sind und Großhändler (d.h. im 'business to business' Bereich tätige Händler) müssen sich einem jährlichen Inspektionszyklus unterziehen sowie über ein gültiges GOTS-Betriebszertifikat verfügen, das die relevanten Produktions- und Handelsschritte der zu zertifizierenden Textilien abdeckt.

    Die Zertifizierer aller Verarbeitungsbetriebe und Händler müssen gemäß ISO 65/17065 international akkreditiert sein und über eine „GOTS-Akkreditierung" auf Basis der GOTS-Bestimmung  „Zulassungsverfahren und -anforderungen für Zertifizierungsstellen" verfügen.

    • Im GOTS sind strenge Grenzwerte für unerwünschte Rückstände festgelegt.
    • Zertifizierte Betriebe müssen eine Risikobewertung für unerlaubte Substanzen vornehmen und diesbezüglich Rückstandstests veranlassen.
    • Zusätzliche Proben können von den Inspektoren (bei der Betriebskontrolle) gezogen und zur Analyse an gemäß ISO 17025 akkreditierte Labore gesendet werden.

    KENNZEICHNUNGSSTUFEN

    Nur Textilien, die gemäß den Bestimmungen des Standards produziert und zertifiziert wurden, dürfen die GOTS Kennzeichnung tragen.

    Der Standard sieht eine Unterteilung in zwei Kennzeichnungsstufen vor:

    Kennzeichnungsstufe 1: „kbA/kbT" bzw. „organic"
    ≥ 95% kontrolliert biologisch erzeugte Fasern, ≤ 5 % konventionell erzeugte natürliche oder bestimmte Chemiefasern

    Kennzeichnungsstufe 2: „hergestellt aus X% kbA/kbT Fasern" bzw. „made with organic"
    ≥ 70% kontrolliert biologisch erzeugte Fasern, ≤ 30 % konventionell erzeugte Fasern, aber maximal 10% Chemiefasern (bis zu 25% bei Strümpfen, Leggings und Sportkleidung), sofern diese nicht von zertifiziert biologischen, aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammenden oder recycelten Rohstoffen stammen. 

    kbA=kontrolliert biologischer Anbau; kbT=kontrolliert biologische Tierhaltung

    Das einzige Unterscheidungskriterium der beiden Kennzeichnungsstufen ist demnach der Mindestanteil des „kontrolliert biologisch erzeugten" Materials im Endprodukt. Die Einstufung orientiert sich an den führenden Bio-Standards für Landwirtschaft und Lebensmittel, wie z.B. der EU Bio-Verordnung oder dem äquivalenten staatlichen Standard in den USA, USDA NOP.  Konventionelle Baumwolle, Angora sowie neu hergestelltes (virgin) Polyester sind für diesen 'restlichen Faseranteil' nicht mehr zulässig. Ein Mischen konventioneller und biologischer Fasern der gleichen Art im selben Produkt ist nicht gestattet.